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   OVG Sachsen, 11.05.2016 - 5 A 48/16.A   

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https://dejure.org/2016,23223
OVG Sachsen, 11.05.2016 - 5 A 48/16.A (https://dejure.org/2016,23223)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11.05.2016 - 5 A 48/16.A (https://dejure.org/2016,23223)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11. Mai 2016 - 5 A 48/16.A (https://dejure.org/2016,23223)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3 VwGO § 138 Nr. 6
    Zulassungsantrag, Asyl, Verfahrensmangel, nicht mit Gründen versehene Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 11.10

    Visum; nationales Visum; Familiennachzug; Ehegattennachzug zu Deutschen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.05.2016 - 5 A 48/16
    Nicht mit Gründen versehen i. S. v. § 138 Nr. 6 VwGO ist eine Entscheidung deshalb nur, wenn sie so mangelhaft begründet ist, dass die Entscheidungsgründe diese doppelte Funktion nicht mehr erfüllen, weil dem Entscheidungstenor entweder überhaupt keine Gründe beigegeben sind oder die Begründung nicht erkennen lässt, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgebend gewesen sind, weil die angeführten Gründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst völlig unzureichend sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Juni 2011 - 1 C 11.10 -, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.05.2016 - 5 A 48/16
    Anderes gilt nur, wenn die Begründung des Urteils einen selbstständigen Anspruch (Streitgegenstand) oder ein selbstständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel völlig übergeht (BVerwG, Beschl. v. 5. Juni 1998 - 9 B 412.98 -, juris Rn. 5; SächsOVG, Beschl. v. 2. August 2010 - A 5 A 314/08 -, juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 23.10.2015 - 5 A 80/15

    Berufungszulassung; Asylverfahren; rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.05.2016 - 5 A 48/16
    Dies stellt keinen groben Formmangel i. S. v. § 138 Nr. 6 VwGO dar, unabhängig davon, ob die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in der Sache zutrifft oder nach deren Ergehen Umstände, etwa der Suizidversuch, hinzugetreten sind, die inzwischen eine andere Entscheidung rechtfertigen könnten (vgl. zur Berücksichtigung neuer Umstände nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils in Asylsachen: SächsOVG, Beschl. v. 23. Oktober 2015 - 5 A 80/15.A -, juris Rn. 13/14).
  • OVG Sachsen, 02.08.2010 - A 5 A 314/08

    Rechtliches Gehör, Tschetschenien, fehlende Gründe, Verfahrensmangel

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.05.2016 - 5 A 48/16
    Anderes gilt nur, wenn die Begründung des Urteils einen selbstständigen Anspruch (Streitgegenstand) oder ein selbstständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel völlig übergeht (BVerwG, Beschl. v. 5. Juni 1998 - 9 B 412.98 -, juris Rn. 5; SächsOVG, Beschl. v. 2. August 2010 - A 5 A 314/08 -, juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 07.02.2018 - 4 A 142/18

    Gehörsrüge; Amtsermittlung; Überraschungsentscheidung

    Das Verwaltungsgericht hat auch keinen selbständigen Anspruch übergangen (vgl. dazu: SächsOVG, Beschl. v. 11. Mai 2016 - 5 A 48/16.A -, juris Rn. 2), da es sich mit § 4 Abs. 1 AsylG befasst hat.
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